Laute Güterzüge sollen ab 2020 langsamer fahren müssen

  • Infrastrukturbetreiber bei Trassenzuweisung in der Pflicht
  • Fahrverbot wäre nicht EU-rechtskonform

Das BMVI zeigt den Betreibern lauter Güterwagen die Folterinstrumente: Nach dem Vorschlag für einen Gesetzentwurf, der aus dem BMVI durchgesickert ist, soll ab dem Fahrplanwechsel 2020/21 das Tempo von Güterzügen mit lauten Wagen gedrosselt werden. Ziel des „Schienengüterverkehrslärmminderungsgesetzes“ ist – vereinfacht ausgedrückt -, dass die Lärmbelastung der Anwohner auf das Maß sinkt, das bei Vorbeifahrt eines Zuges aus Wagen mit „Flüsterbremsen“ entsteht. Nur dort, wo die Anliegerbelastung auch durch laute Güterzüge nicht die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung erreicht, muss die Geschwindigkeit nicht gedrosselt werden. Ob die Regelung nur nachts (22-6 Uhr) oder auch tagsüber gilt, geht aus dem Papier nicht eindeutig hervor.

Infrastrukturbetreiber bei Trassenzuweisung in der Pflicht

Die Verpflichtung, die Geschwindigkeitsdrosselung umzusetzen, trifft zum die Infrastrukturbetreiber, speziell bei der Trassenzuweisung; zum anderen sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Triebfahrzeugführer in der Pflicht. Die Kontrolle soll das Eisenbahn-Bundesamt übernehmen.

Fahrverbot wäre nicht EU-rechtskonform

Im Koalitionsvertrag war eigentlich vereinbart worden, dass ab 2020 laute Güterwagen das deutsche Schienennetz nicht mehr befahren dürfen. Außerdem sollte bis 2016 mindestens die Hälfte der in Deutschland verkehrenden Güterwagen umgerüstet sein. Falls dieses Ziel verfehlt würde, hatte die Koalition mit Nachtfahrverboten gedroht. Im Vorschlag für den Gesetzentwurf heißt es jedoch, dass Verbote für den Einsatz lauter Güterwagen nicht mit dem Europarecht vereinbar seien.

Der Vorschlag für den Gesetzentwurf hat noch nicht das Stadium eines Referentenentwurfs erreicht, deswegen ist auch noch keine Verbändeanhörung in Sicht. (roe)

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